Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Longplay Promotions für den Plakatanschlag

1 – Gegenstand

(1) Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Longplay Promotions ist die Durchführung von einem oder mehreren Plakatanschlägen an den der Firma Longplay Promotions zur Verfügung stehenden Anschlagflächen im Rahmen von Werbeaufträgen.

(2) Für sämtliche Werbeaufträge gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Longplay Promotions. Die Geltendmachung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausgeschlossen, und zwar auch für den Fall, dass der Auftraggeber in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Geltung konkurrierender Allgemeinen Geschäftsbedingungen widerspricht.

(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf.

2 – Auftragserteilung / Auftragsdurchführung

(1) Werbeaufträge sind schriftlich zu erteilen. Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des vom Auftraggeber erteilten Auftrages durch die Firma Longplay Promotions zustande. Sollte ein von der Firma Longplay Promotions erstelltes Angebot durch den Auftraggeber angenommen werden, so kommt der Vertrag durch schriftliche Bestätigung des Auftraggebers auf diesem Angebot bzw. durch eine Bestätigungsmail des Auftraggebers an die Firma Longplay Promotions zustande.

(2) Die Firma Longplay Promotions ist berechtigt, Aufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen der Firma Longplay Promotions abzulehnen, wenn die Anbringung der Plakate für sie unzumutbar ist oder wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt.  Bei bereits zustande gekommenen Verträgen hat die Firma Longplay Promotions für die vorgenannten Fälle ein Rücktrittsrecht vom Vertrag. Der Anspruch der Firma Longplay Promotions auf die vertraglich vereinbarte Vergütung bleibt in diesen Fällen unberührt, es sei denn, der nicht durchgeführte Werbeauftrag kann durch einen anderen unbedenklich durchführbaren Werbeauftrag ersetzt werden.

(3) Die vertragsgemäße Durchführung des Auftrages durch die Firma Longplay Promotions beinhaltet im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes die Anbringung, Kontrolle, Pflege, und Ausbesserung beschädigter Aushänge während der vereinbarten Aushangzeit.

(4) Die Firma Longplay Promotions bestätigt auf schriftlichen Wunsch des Auftraggebers die ordnungsgemäße Durchführung eines Auftrages jeweils sofort nach dessen Ablauf.

(5) Platzierungswünsche können nicht angenommen werden. Nach Möglichkeit werden die Plakate wechselseitig gleich günstig angebracht. Beschaffenheit

3 – Materialanlieferung / Materialbeschaffenheit

(1) Der Auftraggeber hat die zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Auftrages notwendige Anzahl von Plakaten einschließlich Ersatzmenge und sonstigem anzubringenden Material kostenfrei und rechtzeitig an die Firma Longplay Promotions zu liefern. Grundsätzlich hat die Anlieferung der Plakate 7 Tage vor Anschlagsbeginn zu erfolgen.

(2) Die angelieferten Plakate müssen aus Affichenpapier (Stärke zwischen 115 g/m2 und 135 g/m2) bestehen, holzfrei sein und mit einem Oberflächenanstrich versehen sein. Sollte die tatsächliche Plakatbeschaffenheit der angelieferten Plakate von diesen Anforderungen der Firma Longplay Promotions abweichen, so behält sich die Firma Longplay Promotions vor, eine Aufwandspauschale in Höhe von mindestens 150,00 EURO pro Auftrag zu erheben.

(3) Sollte der Auftrag aufgrund der Plakatbeschaffenheit, der verspäteter Anlieferung der Plakate bzw. aufgrund der Anlieferung zu weniger Plakate sowie weiterer benötigter Materialien nicht fristgemäß bzw. nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden können, so ist der Auftraggeber dennoch zur Zahlung der gesamten vertraglich vereinbarten Vergütung verpflichtet. Ist der Auftrag trotz verspäteter bzw. nicht ordnungsgemäßer Anlieferung der Plakate durchführbar, so hat der Auftraggeber der Firma Longplay Promotions zusätzlich entstandene Mehrkosten zu erstatten.

(4) Nicht verbrauchte Plakate stehen bei der Firma Longplay Promotions innerhalb von 2 Wochen nach Aushangende zur Abholung bereit bzw. können innerhalb von 2 Wochen nach Aushangende durch schriftliche Anzeige bei der Firma Longplay Promotions zurückgefordert werden. Die Rücksendung nicht verbrauchter Plakate erfolgt auf Kosten des Auftraggebers. Plakate, die innerhalb dieser Frist nicht abgeholt wurden bzw. deren Rücksendung nicht innerhalb dieser Frist angezeigt wurde, gehen entschädigungslos in das Eigentum der Firma Longplay Promotions über.

4 – Konkurrenzausschluss

(1) Der Ausschluss von Wettbewerbern des Auftraggebers wird nicht zugesichert.

(2) Aufträge von Werbeagenturen und Werbungsmittlern werden nur für namentlich bezeichnete Auftraggeber unter Angabe der Produktgruppe angenommen, wenn Ihnen nachweislich ein entsprechender Auftrag erteilt worden ist; dies gilt hinsichtlich der Produktgruppe auch für Auftraggeber, die Aufträge ohne Einschaltung einer Werbeagentur oder eines Werbungsmittlers erteilen.

5 – Zahlungsmodalitäten

(1) Es wird grundsätzlich Vorauszahlung vereinbart. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

(2) Wenn keine Vorauszahlung vereinbart worden ist, sind die Rechnungsbeträge ebenfalls innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug  zahlbar.

(3) Gerät der Auftraggeber mit der vertraglich vereinbarten Zahlung in Verzug, ist die Firma Longplay Promotions berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins zu berechnen. Des weiteren ist die Firma Longplay Promotions berechtigt, nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

(4) Bei Vorliegen begründeter Zweifel bezüglich der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers sowie bei Verzug des Auftraggebers ist die Firma Longplay Promotions berechtigt, auch während der Laufzeit eines Auftrages die Durchführung des Auftrages – ohne Rücksicht auf das ursprünglich vereinbarte Zahlungsziel – von der Vorauszahlung des Betrages und dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass sich hieraus für den Auftraggeber spätere Regressansprüche gegenüber der Firma Longplay Promotions ergeben.

6 – Ersatzansprüche / Haftung

(1) Ersatzansprüche wegen nicht ordnungsgemäßer Durchführung eines Aushangs müssen unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Werden Einwendungen gegen die Anbringung der Plakate nicht bis zu dem letzten Tag des Aushanges bzw. ohne Darlegung durch geeignete Beweismittel erhoben, so gilt der Vertrag als ordnungsgemäß erfüllt.

(2) Die Nichtausführung, Unterbrechung oder vorzeitige Beendigung sowie eine Format- und Stellenreduzierung von Aushängen infolge von behördlicher Auflage oder aus anderen Gründen, die die Firma Longplay Promotions nicht zu vertreten hat, bleibt vorbehalten. Die Firma Longplay Promotions verpflichtet sich in derartigen Fällen, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren.

(3) Dauerhafte Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen oder Streik, auch im eigenen Betrieb, berechtigen die Firma Longplay Promotions zum Rücktritt vom noch nicht erfüllten Vertrag.

(4) Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Firma Longplay Promotions, ihrer gesetzlichen Vertreter und ihrer Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Diese Einschränkung gilt nicht bei der Haftung für Garantien, für Schäden aus der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Pflichten. Gegenüber Kaufleuten ist die Haftung bei grober Fahrlässigkeit dem Unfang nach auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des für die Erfüllung des Auftrages zu zahlenden Entgeltes beschränkt.

(5) Es wird keine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, übernommen. Des weiteren wird keine Haftung für das Überkleben, die Beschädigung oder das Entwenden der Plakate übernommen.

(6) Der Auftraggeber ist für den Inhalt der Plakate sowie deren urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit verantwortlich. Eine diesbezügliche Prüfungspflicht obliegt der Firma Longplay Promotions nicht. Der Auftraggeber stellt die Firma Longplay Promotions insoweit von allen wie auch immer gearteten Ansprüchen Dritter frei.

7 – Sonderleistungen

Sonderleistungen (z.B. Aufwendungen für die Rücksendung der Plakate des Auftraggebers, Motivwechsel, Anbringen von Überklebern, etc.) werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

 

8 – Schlussbestimmungen

(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch eine andere Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn Sie von beiden Vertragsparteien schriftlich bestätigt werden.

(3) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Firma Longplay Promotions.